Sozialpädagogische Einzelfallhilfe in Berlin

Verlässliche Eins-zu-eins-Begleitung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – mehr Struktur, bessere Beziehungen, stabiler in Krisen.
§30 SGB VIII

Erziehungsbeistand

1 zu 1

Feste Bezugsperson

100% Berlin

Alle 12 Bezirke

Die Schwerpunkte unserer Einzelfallhilfe

Tagesstruktur & Alltag

Wir helfen dabei, den Tag sinnvoll zu strukturieren, Verpflichtungen zu meistern und eine selbstständige Lebensführung mit Eigenverantwortung aufzubauen.

Schule & Ausbildung

Ob Unterstützung in der Schule, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer eigenen Wohnung – wir begleiten die konkreten Schritte in Richtung Zukunft.

Familie & Beziehungen

Wir stärken familiäre Beziehungen, vermitteln bei Konflikten im Elternhaus und erarbeiten gemeinsam Strategien für einen stabileren Familienalltag.

Krisenbegleitung

Wenn es brennt, ist die Bezugsperson erreichbar – nicht erst beim nächsten Termin. Wir kommen kurzfristig dazu und bleiben, bis die Situation geklärt wurde.

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII

Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe – rechtlich der Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII – ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII). Im Mittelpunkt steht ein einzelner junger Mensch, den wir eins zu eins begleiten: mit einer festen Bezugsperson, regelmäßigen Terminen und einem Blick, der ganz auf seine Situation gerichtet ist.

Als sozialer Träger richtet Almona den Fokus dabei auf die soziale und emotionale Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte stärken Alltagskompetenzen und Selbstständigkeit, legen gemeinsam mit den jungen Menschen ihre persönlichen Ressourcen frei und begleiten sie Schritt für Schritt auf dem Weg in ein eigenständiges Leben. In Krisen sind wir da – mit passenden Angeboten und der Ruhe, gemeinsam einen Ausweg zu finden.

Auch für junge Volljährige: Die Begleitung endet nicht automatisch mit 18. Über §41 SGB VIII in Verbindung mit §30 können auch junge Volljährige weiter unterstützt werden – etwa beim Übergang in die eigene Wohnung, in Ausbildung oder Beruf.

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe für Jugendliche in Berlin

Für wen ist unsere Hilfe gedacht?

Gemeinsam mit jungen Menschen und ihren Eltern erarbeiten unsere Sozialpädagog*innen Handlungsstrategien, stärken familiäre Beziehungen und begleiten dort, wo Eltern einmal nicht zur Verfügung stehen, den Weg in die Selbstständigkeit in Form einer kompensatorischen Rolle.

Deshalb ist unsere Hilfe für beide Seiten gedacht:

Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene

Du kommst gerade nicht weiter – in der Schule, zu Hause oder mit dir selbst? In der Einzelfallhilfe bekommst du jemanden an die Seite, der dir wirklich zuhört, dich ernst nimmt und mit dir an deinen eigenen Zielen arbeitet. In deinem Tempo, ohne Bewertung.

Eltern & Familien

Ihr macht euch Sorgen um euer Kind und merkt, dass es allein gerade nicht mehr weitergeht? Die Einzelfallhilfe gibt eurem Kind eine feste Bezugsperson und entlastet euch als Familie, ohne euch die Verantwortung aus der Hand zu nehmen. Gemeinsam gehen wir die nächsten Schritte.

In diesen Lebensbereichen begleiten wir euch

Unsere Hilfe richtet sich nach keinem Schema, denn kein Weg gleicht dem anderen. Wir setzen dort an, wo wir gebraucht werden: Mal geht es um ganz praktische Hilfe, mal um das, was im Verborgenen liegt. Diese Bereiche zeigen dir, was wir alles für dich tun können.
Alltag & Selbstständigkeit
Soziales Umfeld & Verhalten
Stabilisierung & Schutz

So kommt die Einzelfallhilfe zustande

Du kannst dich jederzeit direkt bei uns melden – telefonisch, per E-Mail oder über den Hilfe-Finder. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, was gebraucht wird. Ebenso kann der Kontakt über Schule oder Jugendamt entstehen.
Die Einzelfallhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung. Der formale Antrag läuft über das für deinen Wohnort zuständige Jugendamt. Im gemeinsamen Hilfeplangespräch (§36 SGB VIII) werden die Ziele der Hilfe festgelegt – und du redest dabei mit.

Wir sind in ganz Berlin tätig.

Beauftragt uns das Jugendamt, geht es los: Dein Kind bekommt eine feste Bezugsperson, die regelmäßig da ist. Wir arbeiten eins zu eins, im gewohnten Umfeld – zu Hause, in der Schule oder dort, wo sich der junge Mensch wohlfühlt.

Kontakt aufnehmen!

Lernen wir uns kennen

Die Beratung im Vorfeld ist für dich vollkommen unverbindlich und kostenfrei. Erzähl uns, was gerade los ist – wir finden gemeinsam den passenden nächsten Schritt.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe Berlin bei Almona

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe

§30 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe Berlin bei Almona

Sozialpädagogische Familienhilfe

§31 SGB VIII

Eingliederungshilfe Berlin bei Almona – Mobile

Eingliederungshilfe für Kinder

§35a SGB VIII

Pädagogischer Kampfsport Berlin bei Almona – Mobile

Pädagogischer Kampfsport

Hilfsmittel im Rahmen §30

Begleitete Umgänge Berlin bei Almona – Mobile

Begleitete Umgänge

§18 Abs. 3 SGB VIII

Clearing Berlin für Familien bei Almona – Mobile

Clearing

§27 i. V. m. §31 SGB VIII

Almona als Träger deiner sozialpädagogischen Einzelfallhilfe in Berlin

Bei der Einzelfallhilfe steht und fällt alles mit der Beziehung zwischen den Beteiligten. Deshalb bekommt jeder junge Mensch bei uns eine feste, verlässliche Bezugsperson – jemanden, der immer da ist, zuhört und Vertrauen aufbaut. Wir arbeiten dabei in eurem gewohnten Umfeld: dort, wo der Alltag stattfindet, statt am Schreibtisch.

Almona ist dabei ein interkultureller, freier Träger der ambulanten Jugendhilfe – berlinweit in allen zwölf Bezirken. Unsere Sozialpädagog*innen bringen neben Deutsch und Englisch zahlreiche Muttersprachen mit, sodass Sprache nie zur Hürde auf dem Weg zur Hilfe wird. Und mit unserem pädagogischen Kampfsport erreichen wir auch junge Menschen, die klassische Angebote bisher abgelehnt haben.

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe Berlin bei Almona

Häufige Fragen zur sozialpädagogischen Einzelfallhilfe

Die Einzelfallhilfe, der Erziehungsbeistand nach §30 SGB VIII, setzt direkt beim einzelnen jungen Menschen an und begleitet ihn eins zu eins. Die sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII nimmt dagegen die ganze Familie in den Blick und stärkt vor allem die Eltern in ihrer Erziehung. Oft ergänzen sich beide Hilfen – welche passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Für Familien ist die Einzelfallhilfe in der Regel kostenfrei. Als ambulante Hilfe zur Erziehung wird sie vom Jugendamt finanziert, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde. Auf dich kommen also keine direkten Kosten zu und das unverbindliche Erstgespräch mit uns ist ohnehin gratis.
Der erste Schritt kann ganz einfach der direkte Kontakt zu uns sein. Formal wird die Hilfe über das für deinen Wohnort zuständige Jugendamt bewilligt: Dort stellst du einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung, im Hilfeplangespräch werden die Ziele festgelegt, anschließend beauftragt das Jugendamt einen freien Träger wie Almona. Durch alle Schritte begleiten wir dich.
Beide sind in §30 SGB VIII geregelt. Der Erziehungsbeistand wird freiwillig auf Wunsch der Familie eingerichtet. Der Betreuungshelfer dagegen wird im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens auf richterliche Weisung tätig. In beiden Fällen steht die Unterstützung des jungen Menschen im Mittelpunkt.
Die Hilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und, über §41 SGB VIII, auch an junge Volljährige. Ob und in welcher Form sie passt, hängt weniger vom Alter als von der jeweiligen Lebenssituation ab.