Clearing für Familien in Berlin

Nicht jede Krise ist gleich, und keine Hilfe passt immer: Ein Clearing schafft in wenigen Monaten Klarheit, wie wir helfen können.

§27 i. V. m. §31 SGB VIII

Ambulante Hilfe zur Erziehung

3 bis 6 Monate

Klar befristet

100% Berlin

Alle 12 Bezirke

Was unser Clearing in Berlin leistet

Verstehen statt raten

Wir betrachten wie euer Familienalltag wirklich aussieht, nicht anhand von Akten, sondern dort, wo er stattfindet.

Stärken sichtbar machen

Kein Clearing besteht nur aus Problemen. Wir halten ebenso fest, was in eurer Familie funktioniert und worauf sich aufbauen lässt.

Die Kinder hören

Wir sprechen auch mit den Kindern – allein, altersgerecht und ohne dass sie zwischen den Erwachsenen vermitteln müssen.

Empfehlung erarbeiten

Am Ende steht ein Bericht mit einer klaren Empfehlung, welche Hilfe sinnvoll ist, oder ob es gar keine mehr braucht.

Clearing nach §27 i. V. m. §31 SGB VIII – Was ist das?

Ein Clearing ist eine zeitlich befristete, intensive Klärungsphase. Es kommt dann zum Einsatz, wenn erkennbar ist, dass eine Familie Unterstützung braucht, aber offen ist, welche. Statt auf Verdacht eine Hilfe zu starten, die vielleicht nicht passt, wird zuerst geklärt, worum es eigentlich geht.

Rechtlich ist das Clearing eine Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII. Der Anspruch besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Wir erbringen das Clearing in Form der sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 SGB VIII – also ambulant und aufsuchend. Das heißt: Die Kinder bleiben zu Hause. Sie schlafen in ihrem eigenen Bett und gehen weiter in ihre Schule oder Kita, während wir gemeinsam klären, wie es weitergeht. Am Ende fließen unsere Ergebnisse in die Hilfeplanung des Jugendamts ein (§36 SGB VIII). Dort wird gemeinsam entschieden, welche Hilfe folgen soll.

Kurz gesagt: Ein Clearing soll keine Probleme lösen. Es sortiert sie, damit die Hilfe, die danach kommt, auch wirklich die richtige ist.

In welchen Situationen kommt Clearing infrage?

geholfen ist, wenn die falsche Hilfe beginnt. Es geht also um eine belastbare Einschätzung verschiedener Krisensituationen:

Unklarer Bedarf

Es ist erkennbar, dass etwas nicht stimmt, aber nicht, welche Unterstützung wirklich hilft. Das Clearing beantwortet diese Frage, bevor eine langfristige Hilfe startet.

Einschätzung der Hilfe

Hilfen greifen nicht. Es gab schon Unterstützung, aber die Situation hat sich nicht verändert. Dann lohnt es sich, die Situation neu zu bewerten.

Multiple Belastungen

Schulden, Gesundheit, Wohnsituation, Schule, Konflikte – wenn vieles zusammenkommt, hilft ein Clearing dabei, eine Reihenfolge zu finden.

Hilfe nach Krisen

Nach einem einschneidenden Ereignis ist oft offen, wie es weitergehen soll. Das Clearing sortiert die Lage und entwickelt eine realistische Perspektive.

Kindeswohl gefährdet

Wenn Hinweise darauf bestehen, dass ein Kind nicht ausreichend versorgt oder geschützt ist, klärt das Clearing, wie es dem Kind tatsächlich geht und was es braucht.

Wie wir arbeiten

Unser Vorgehen ist in jedem Clearing dasselbe, damit eine Einschätzung nicht davon abhängt, wer sie vornimmt oder an welchem Tag jemand vorbeikommt. Vier Bausteine gehören dazu.

Zwei-Fachkräfte-Team

Wo immer möglich, arbeiten wir zu zweit. Zwei Perspektiven auf dieselbe Situation verringern das Risiko, dass ein einzelner Eindruck das Gesamtbild bestimmt.

Genogramm und Netzwerkkarte

Wir zeichnen mit euch gemeinsam auf, wer zur Familie gehört und wer im Alltag unterstützt. So werden Beziehungsmuster und ungenutzte Ressourcen sichtbar.

Beobachtung im Alltag

Wir sind regelmäßig bei euchzu Hause und erleben Situationen, die in einem Beratungsgespräch ansonsten nie vorkommen würden.

Gespräche mit Beteiligten

Mit den Eltern, mit den Kindern einzeln und, mit eurem Einverständnis, mit Schule, Kita oder Arztpraxen. Erst mehrere Blickwinkel ergeben ein belastbares Bild.

Wie sieht ein Ergebnis aus?

Wir gehen ergebnisoffen in ein Clearing, und das ist keine Höflichkeitsformel. Am Anfang steht eine Frage, keine bereits gefasste Meinung. Wohin sie führt, zeigt sich erst in den Monaten der Zusammenarbeit. Manchmal stellt sich heraus, dass eine Familie ihre Situation aus eigener Kraft bewältigt oder eine kurze Beratung ausreicht. Auch das ist ein gutes Ergebnis, und wir schreiben es genauso auf. Häufiger empfehlen wir eine ambulante Hilfe – eine Familienhilfe, eine Einzelfallhilfe oder eine Eingliederungshilfe. Der Unterschied zu vorher: Die Hilfe beginnt jetzt mit dem Wissen, worum es tatsächlich geht.

Doch gibt es ebenfalls Fälle, in denen wir zu dem Schluss kommen, dass ein Kind vorübergehend oder dauerhaft mehr Unterstützung braucht, als zu Hause möglich ist. Das ist die schwerste Einschätzung, die wir treffen können. Wenn es dazu kommt, hört ihr es von uns, im Gespräch, mit Begründung und bevor es irgendwo schriftlich steht.

Der Kinderschutz ist unser Fokus

Werden uns gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes bekannt, nehmen wir eine Gefährdungseinschätzung vor, so schreibt es §8a SGB VIII vor. Dabei ziehen wir eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu, also eine speziell qualifizierte Kollegin oder einen Kollegen von außen.

Euer Kind und ihr werdet in diese Einschätzung einbezogen, solange dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird. Können wir eine Gefährdung nicht gemeinsam abwenden, informieren wir das Jugendamt. Auch das sagen wir euch, es sei denn, der Schutz des Kindes lässt es im Einzelfall nicht zu.

Das ist die gesetzliche Pflicht eines jeden freien Trägers.

Kontakt aufnehmen!

Lernen wir uns kennen

Im Erstgespräch können ihr uns eure Situation schildern und wir nehmen uns Zeit für die Erklärung, wie ein Clearing abläuft und was auf euch zukommt – kostenlos und unverbindlich.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe

§30 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe

§31 SGB VIII

Eingliederungshilfe für Kinder

§35a SGB VIII

Pädagogischer Kampfsport

Hilfsmittel im Rahmen §30

Begleitete Umgänge

§18 Abs. 3 SGB VIII

Clearing

§27 i. V. m. §31 SGB VIII

Clearing in Berlin – Almona als Partner

Die größte Fehlerquelle beim Einschätzen einer Familie ist die eigene Vorstellung davon, wie Familie auszusehen hat. Wenn drei Generationen unter einem Dach leben, wenn die Großmutter die Kinder erzieht, wenn zu Hause anders geredet wird als in der Schule, dann ist das kein Befund. Es ist eine andere Normalität.

Unser Team bringt selbst viele Familienbiografien mit, zudem ist Almona anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII. Unsere Clearings führen ausschließlich staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen mit Zusatzqualifikation in Gefährdungseinschätzung durch. Wir erkennen den Unterschied zwischen einer Familie, die anders funktioniert, und einer, die überfordert ist. Genau darauf kommt es bei einem Clearing an.

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Häufige Fragen zum Clearing

In der Regel drei bis sechs Monate. Der genaue Zeitraum wird zu Beginn mit dem Jugendamt festgelegt. Anders als eine laufende Hilfe ist ein Clearing von vornherein befristet und endet mit dem Abschlussbericht.
Für Familien in der Regel nichts. Als ambulante Hilfe zur Erziehung wird das Clearing vom Jugendamt finanziert, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde. Das Erstgespräch mit uns ist unverbindlich und kostenfrei.
Ja, das ist eine mögliche Empfehlung, auch wenn es in vielen Fällen anders ausgeht. Entschieden wird das nicht von uns, sondern im Hilfeplangespräch nach §36 SGB VIII – gemeinsam mit euch und dem Jugendamt.
Ja. Nach §5 SGB VIII habt ihr ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen den Träger benennen, von dem ihr begleitet werden möchtet. Sagt beim Jugendamt einfach, dass ihr mit uns arbeiten wollt.
Nein. Das Clearingverfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete ist ein eigenes Verfahren im Rahmen der Inobhutnahme und wird in Berlin über die Erstaufnahme- und Clearingstelle der Senatsverwaltung abgewickelt. Unser Angebot richtet sich an Familien, die hier leben, und ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung.