Ambulante Hilfe zur Erziehung
Klar befristet
Alle 12 Bezirke
Wir betrachten wie euer Familienalltag wirklich aussieht, nicht anhand von Akten, sondern dort, wo er stattfindet.
Kein Clearing besteht nur aus Problemen. Wir halten ebenso fest, was in eurer Familie funktioniert und worauf sich aufbauen lässt.
Wir sprechen auch mit den Kindern – allein, altersgerecht und ohne dass sie zwischen den Erwachsenen vermitteln müssen.
Am Ende steht ein Bericht mit einer klaren Empfehlung, welche Hilfe sinnvoll ist, oder ob es gar keine mehr braucht.
Ein Clearing ist eine zeitlich befristete, intensive Klärungsphase. Es kommt dann zum Einsatz, wenn erkennbar ist, dass eine Familie Unterstützung braucht, aber offen ist, welche. Statt auf Verdacht eine Hilfe zu starten, die vielleicht nicht passt, wird zuerst geklärt, worum es eigentlich geht.
Rechtlich ist das Clearing eine Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII. Der Anspruch besteht, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Wir erbringen das Clearing in Form der sozialpädagogischen Familienhilfe nach §31 SGB VIII – also ambulant und aufsuchend. Das heißt: Die Kinder bleiben zu Hause. Sie schlafen in ihrem eigenen Bett und gehen weiter in ihre Schule oder Kita, während wir gemeinsam klären, wie es weitergeht. Am Ende fließen unsere Ergebnisse in die Hilfeplanung des Jugendamts ein (§36 SGB VIII). Dort wird gemeinsam entschieden, welche Hilfe folgen soll.
Kurz gesagt: Ein Clearing soll keine Probleme lösen. Es sortiert sie, damit die Hilfe, die danach kommt, auch wirklich die richtige ist.
geholfen ist, wenn die falsche Hilfe beginnt. Es geht also um eine belastbare Einschätzung verschiedener Krisensituationen:
Wo immer möglich, arbeiten wir zu zweit. Zwei Perspektiven auf dieselbe Situation verringern das Risiko, dass ein einzelner Eindruck das Gesamtbild bestimmt.
Wir zeichnen mit euch gemeinsam auf, wer zur Familie gehört und wer im Alltag unterstützt. So werden Beziehungsmuster und ungenutzte Ressourcen sichtbar.
Wir sind regelmäßig bei euchzu Hause und erleben Situationen, die in einem Beratungsgespräch ansonsten nie vorkommen würden.
Mit den Eltern, mit den Kindern einzeln und, mit eurem Einverständnis, mit Schule, Kita oder Arztpraxen. Erst mehrere Blickwinkel ergeben ein belastbares Bild.
Wir gehen ergebnisoffen in ein Clearing, und das ist keine Höflichkeitsformel. Am Anfang steht eine Frage, keine bereits gefasste Meinung. Wohin sie führt, zeigt sich erst in den Monaten der Zusammenarbeit. Manchmal stellt sich heraus, dass eine Familie ihre Situation aus eigener Kraft bewältigt oder eine kurze Beratung ausreicht. Auch das ist ein gutes Ergebnis, und wir schreiben es genauso auf. Häufiger empfehlen wir eine ambulante Hilfe – eine Familienhilfe, eine Einzelfallhilfe oder eine Eingliederungshilfe. Der Unterschied zu vorher: Die Hilfe beginnt jetzt mit dem Wissen, worum es tatsächlich geht.
Doch gibt es ebenfalls Fälle, in denen wir zu dem Schluss kommen, dass ein Kind vorübergehend oder dauerhaft mehr Unterstützung braucht, als zu Hause möglich ist. Das ist die schwerste Einschätzung, die wir treffen können. Wenn es dazu kommt, hört ihr es von uns, im Gespräch, mit Begründung und bevor es irgendwo schriftlich steht.
Werden uns gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes bekannt, nehmen wir eine Gefährdungseinschätzung vor, so schreibt es §8a SGB VIII vor. Dabei ziehen wir eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu, also eine speziell qualifizierte Kollegin oder einen Kollegen von außen.
Euer Kind und ihr werdet in diese Einschätzung einbezogen, solange dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird. Können wir eine Gefährdung nicht gemeinsam abwenden, informieren wir das Jugendamt. Auch das sagen wir euch, es sei denn, der Schutz des Kindes lässt es im Einzelfall nicht zu.
Das ist die gesetzliche Pflicht eines jeden freien Trägers.
Kontakt aufnehmen!

§30 SGB VIII

§31 SGB VIII

§35a SGB VIII

Hilfsmittel im Rahmen §30

§18 Abs. 3 SGB VIII

§27 i. V. m. §31 SGB VIII
Die größte Fehlerquelle beim Einschätzen einer Familie ist die eigene Vorstellung davon, wie Familie auszusehen hat. Wenn drei Generationen unter einem Dach leben, wenn die Großmutter die Kinder erzieht, wenn zu Hause anders geredet wird als in der Schule, dann ist das kein Befund. Es ist eine andere Normalität.
Unser Team bringt selbst viele Familienbiografien mit, zudem ist Almona anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII. Unsere Clearings führen ausschließlich staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen mit Zusatzqualifikation in Gefährdungseinschätzung durch. Wir erkennen den Unterschied zwischen einer Familie, die anders funktioniert, und einer, die überfordert ist. Genau darauf kommt es bei einem Clearing an.