Eingliederungshilfe
in ganz Berlin

Eingliederungshilfe
in der Einzelfallhilfe
nach §35a SGB 8

Als sozialer Träger fokussiert Almona in der sozialpädagogischen Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfe) nach §35a SGB 8 die soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierbei erlernen die jungen Menschen alltagspraktische Fähigkeiten, um unabhängig von ihrer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung am gemeinschaftlichen Leben teilhaben zu können. Gemeinsam mit den jungen Menschen möchten wir den höchstmöglichen Grad an Autonomie für sie erreichen, sodass sie selbstständig ihre Bedürfnisse kommunizieren beziehungsweise ausüben können. Die körperliche, geistige und emotionale Förderung im kindlichen und jugendlichen Alter sind
von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung von grundlegenden Fähigkeiten. Deswegen bieten wir als sozialer Träger im Rahmen der sozialpädagogischen Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfe) nach §35a SGB 8 eine frühkindliche Förderung für Kinder an, die noch nicht eingeschult sind und bereiten sie auf die Schule vor. Darüber hinaus begleiten wir die Kinder und Jugendlichen während der Schulzeit mit einer schulunterstützenden Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfe), in der wir lebenspraktische Anwendungen und Unterrichtsinhalte vertiefen.

Für wen ist Almonas Eingliederungshilfe?

Bei Almona als sozialer Träger richtet sich die sozialpädagogische Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfe) nach §35a SGB 8
vor allem an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die in folgenden Bereichen gefördert werden sollen:

Dein sozialer Träger in Berlin

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe, Familienhilfe oder Eingliederungshilfe. Wir sind für dich da!

Almonas Förderungsschwerpunkte
der sozialpädagogischen Eingliederungshilfe

Bei Almona als sozialer Träger sind weitere pädagogische Förderungsschwerpunkte der sozialpädagogischen Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfe) nach §35a SGB 8 die Förderung von jungen Menschen im Autismus-Spektrum. Dies kann beispielsweise den frühkindlichen Autismus, das Asperger-Syndrom und den atypischen Autismus umfassen. Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte verfügen über autismusspezifische Kompetenzen und sind davon überzeugt, dass eine frühzeitige Förderung den Alltag von jungen Menschen im Autismus-Spektrum erleichtern kann. In unserer sozialpädagogischen Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfe) nach §35a SGB 8 unterstützen wir beispielsweise autistische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer besonderen Wahrnehmung und helfen ihnen bei der Filterung beziehungsweise Unterscheidung von
wichtigen und unwichtigen Informationen/Reizen. Der Umgang mit der individuellen Über- und Unterempfindlichkeit von Sinnesreizen ist bei Almona ein wichtiger Bestandteil der autismusspezifischen Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfe) nach §35a SGB 8. Weitere sozialpädagogische Schwerpunkte in der Autismus-Spektrum-Förderung liegen beispielsweise in der Verbesserung der Exekutivfunktion, in der die jungen Menschen auf die Strukturierung von Aufgaben oder alltäglichen Abläufen vorbereitet werden. Der Ausbau der Sprachentwicklung und die Verfeinerung von motorischen Fähigkeiten zählen ebenfalls dazu.

Unsere weiteren Leistungen

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Sozialpädagogische
Einzelfallhilfe nach
§30 SGB 8

Kids having quarrel over tired mother. Mom is depressed by screaming of children. Problems of motherhood, copy space

Sozialpädagogische
Familienhilfe nach
§31 SGB 8

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Pädagogischer
Kampfsport als
Hilfsmittel