Eingliederungshilfe in Berlin

Soziale Teilhabe ist ein Recht – Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten & ihr Recht wahrzunehmen

§35a SGB VIII

Teilhabeleistung

Autismus-Spektrum

Spezialisierte Fachkräfte

100% Berlin

Alle 12 Bezirke

Das leistet die Eingliederungshilfe

Alltag & Autonomie

Vom Wecker am Morgen bis zum Einkauf allein: Wir üben die praktischen Dinge, die Selbstständigkeit ausmachen – so lange, bis sie kein Hinderniss sind.

Kommunikation & Wahrnehmung

Sprache, Bewegung, Motorik und der Umgang mit Reizen: Wir stärken genau die Fähigkeiten, die die Basis für Verständigung und Orientierung sind.

Schule & Zukunft

Von der Vorbereitung auf die Schule über die praktische Vertiefung von Unterrichtsinhalten bis zum Übergang in fortführende Ausbildungen.

Teilhabe im Kiez

Freizeit, Vereine, Wege durch die Stadt: Wir erschließen verschiedene Sozialräume gemeinsam, zeigen Möglichkeiten auf, bis sie sich selbstverständlich anfühlen.

Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII

Die Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII verfolgt ein klares Ziel: Teilhabe. Junge Menschen sollen am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen können, sei es in der Schule, in der Freizeit, im Alltag, in der eigenen Nachbarschaft. In Krisen oder danach begleiten wir sie dabei, alltagspraktische Fähigkeiten zu erlernen und den höchstmöglichen Grad an Autonomie zu erreichen: damit sie ihre eigenen Bedürfnisse kommunizieren und ausüben können.

Als Teilhabeleistung haben Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf die Eingliederungshilfe, losgelöst von ihren Eltern. Dieser Anspruch besteht, sobald die seelische Gesundheit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Dann unterstützend einzugreifen, ist die Aufgabe von sozialen Trägern wie Almona.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Berlin bei Almona

An wen richtet sich unsere Eingliederungshilfe?

Da der Rechtsanspruch beim jungen Menschen selbst liegt, steht dieser samt seiner Ziele für unsere sozialpädagogischen Fachkräfte im Mittelpunkt. Die Familie bleibt selbstverständlich ein wichtiger Partner, aber nicht der Ausgangspunkt. Deshalb werden beide Seiten von uns angesprochen.

Kinder, Jugendliche & junge Erwachsene

Du willst deinen Alltag selbst in die Hand nehmen, aber manches fällt dir schwerer als anderen? Wir üben gemeinsam, was du brauchst – in deinem Tempo, mit Geduld und ohne dass dir jemand etwas abnimmt, das du selbst kannst.

Für Eltern & Angehörige

Ihr wünscht euch, dass euer Kind seinen Weg selbstständig geht und dabei nicht allein ist? Wir fördern gezielt dort, wo Unterstützung nötig ist und ziehen uns überall dort zurück, wo euer Kind keine Hilfe mehr benötigt.

In diesen Bereichen fördern und unterstützen wir

Jeder Mensch entwickelt sich auf seine eigene Weise, wodurch eingenständige Bedürfnisse, Wünsche und Ziele entstehen. Deshalb setzt die Eingliederungshilfe genau dort an, wo der Teilhabe etwas im Wege steht und für den Menschen nicht selbstverständlich ist. Diese vier Bereiche zeigen, was das konkret heißen kann:
Alltag & Selbstständigkeit
Kommunikation & Motorik
Teilhabe & Sozialraum
Schule & Perspektive

Eingliederungshilfe in Berlin – Dein Weg zu uns

Meldet euch direkt bei uns – telefonisch, per E-Mail oder über den Hilfe-Finder. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, was gebraucht wird.
Der Antrag auf Eingliederungshilfe wird beim zuständigen Jugendamt gestellt. Anders als bei den Hilfen zur Erziehung steht der Anspruch dem jungen Menschen selbst zu.

Wir sind in ganz Berlin tätig.

Das Jugendamt holt eine Stellungnahme einer Fachärztin, eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder einer entsprechend erfahrenen Fachkraft ein (§35a Abs. 1a SGB VIII).
Im Hilfeplangespräch (§36 SGB VIII) werden die Ziele gemeinsam festgelegt. Anschließend beginnt die Förderung dort, wo der Alltag stattfindet.

Unser besonderer Schwerpunkt: Förderung im Autismus-Spektrum

Almona hat in der Eingliederungshilfe einen autismusspezifischen Förderschwerpunkt. Das bedeutet, dass unsere sozialpädagogischen Fachkräfte über autismusspezifische Kompetenzen verfügen und junge Menschen im gesamten Spektrum begleiten können. Dazu zählen beispielsweise frühkindlicher Autismus, das Asperger-Syndrom und atypischer Autismus. Auch andere neuronale Entwicklungsstörungen wie ADHS und FASD werden von uns betreut.

Unsere Erfahrung zeigt: Je früher die Förderung beginnt, desto mehr Handlungsspielraum gewinnen junge Menschen im Autismus-Spektrum und gestalten Ihren Weg mit mehr Autonomie.

Förderung von Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum bei Almona

Wahrnehmung & Reizverarbeitung

Viele autistische Kinder und Jugendliche nehmen ihre Umwelt intensiver wahr. Wir helfen ihnen, wichtige von unwichtigen Reizen zu unterscheiden und einen eigenen Umgang mit Über- oder Unterempfindlichkeit zu finden.

Exekutivfunktionen stärken

Aufgaben planen, anfangen, dranbleiben: Wir üben gemeinsam, Abläufe zu strukturieren und in machbare Schritte zu zerlegen, eine Fähigkeit, die in der Schule, im Haushalt und später im Beruf den Unterschied macht.

Sprache und Motorik

Bedürfnisse richtig zu kommunizieren und den eigenen Körper sicher einzusetzen, bilden die Grundlage für Selbstständigkeit. Wir fördern die Sprachentwicklung und verfeinern motorische Fähigkeiten, oft spielerisch und in Bewegung.

Kontakt aufnehmen!

Lernen wir uns kennen

Vereinbare gerne deinen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch. Gemeinsam entscheiden wir, welcher Weg der Beste für dich ist, und unterstützen bei allen wichtigen Schritten.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe Berlin bei Almona

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe

§30 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe Berlin bei Almona

Sozialpädagogische Familienhilfe

§31 SGB VIII

Eingliederungshilfe Berlin bei Almona – Mobile

Eingliederungshilfe für Kinder

§35a SGB VIII

Pädagogischer Kampfsport Berlin bei Almona – Mobile

Pädagogischer Kampfsport

Hilfsmittel im Rahmen §30

Begleitete Umgänge Berlin bei Almona – Mobile

Begleitete Umgänge

§18 Abs. 3 SGB VIII

Clearing Berlin für Familien bei Almona – Mobile

Clearing

§27 i. V. m. §31 SGB VIII

Soziale Teilhabe – Almona ist dein Partner für die Eingliederungshilfe in Berlin

Was uns in der Eingliederungshilfe auszeichnet, ist unser autismusspezifisches Fachwissen – Kompetenz, die nicht jeder Träger mitbringt. Wir kennen den Unterschied zwischen Über- und Unterempfindlichkeit, wissen, warum ein veränderter Tagesplan eine Krise auslösen kann, und arbeiten mit Struktur statt gegen sie. Ebenso wichtig ist die Tatsache, dass unsere sozialpädagogischen Fachkräfte neben Deutsch, Englisch und Türkisch noch eine Vielzahl von muttersprachlichen Kompetenzen mitbringen, wodurch wir die Kommunikation für alle Beteiligten nachvollziehbar gestalten können.

Dahinter steht eine Haltung, die unsere ganze Arbeit prägt: Wir fördern gezielt dort, wo es nötig ist, und nehmen nichts ab, was ein junger Mensch selbst kann. Das Ziel ist Autonomie, nicht Betreuung.

Eingliederungshilfe Berlin bei Almona

Häufige Fragen zur Eingliederungshilfe in Berlin

Anspruch haben Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist oder zu werden droht. Beide Voraussetzungen müssen zusammenkommen. Über §41 SGB VIII kann die Hilfe auch für junge Volljährige fortgeführt werden.
Für die Eingliederungshilfe holt das Jugendamt eine fachliche Stellungnahme ein, etwa von einer Kinder- und Jugendpsychiaterin oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (§35a Abs. 1a SGB VIII). Sie klärt und bestätigt dem Kostenträger, ob eine Abweichung der seelischen Gesundheit vorliegt. Über die Teilhabebeeinträchtigung und die Hilfe selbst entscheidet das Jugendamt.
Die Hilfen zur Erziehung nach §30 und §31 SGB VIII setzen bei einem erzieherischen Bedarf an. Die Eingliederungshilfe nach §35a ist dagegen eine Teilhabeleistung: Hier geht es darum, eine Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe auszugleichen. Auch der Anspruch liegt anders. Bei den Hilfen zur Erziehung liegt er bei den Eltern, bei der Eingliederungshilfe beim jungen Menschen selbst.
Ja. Wenn gleichzeitig ein erzieherischer Bedarf besteht, sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass Träger beauftragt werden sollen, die beides abdecken können (§35a Abs. 4 SGB VIII). Almona bietet sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfen zur Erziehung an.
Ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII sind für Familien in der Regel kostenfrei und werden ohne Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erbracht. Das Erstgespräch mit uns ist ohnehin unverbindlich und gratis.