Unsere
sozialpädagogischen
Leistungen in Berlin

Sozialpädagogische
Einzelfallhilfe
nach §30 SGB 8

In unseren sozialpädagogischen Einzelfallhilfen fördern wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer ganzheitlichen Entwicklung. Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte begleiten sie als verlässliche Vertrauenspersonen in sozialen und emotionalen Prozessen, unterstützen sie in ihren Alltagskompetenzen und arbeiten mit ihnen an ihrer nachhaltigen Verselbstständigung.

Sozialpädagogische
Familienhilfe
nach §31 SGB 8

In unseren sozialpädagogischen Familienhilfen fördern wir Kinder, Jugendliche und deren Familien. Dabei arbeiten wir systemisch, unterstützen bei der Alltagsbewältigung und erschließen Handlungsstrategien für herausfordernde Lebenssituationen. In einem dynamischen Familiensystem ergeben sich vielfältige Anforderungen, denen nicht mit vorgefertigten Lösungen begegnet werden kann.

Eingliederungshilfe
(Einzelfallhilfe)
nach §35a SGB 8

Diese Form der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von einer geistigen Beeinträchtigung betroffen sind. Dazu gehört beispielsweise das Autismus-Spektrum. Hierbei bieten wir eine autismusspezifische Förderung an. Des Weiteren unterstützen wir in dieser sozialpädagogischen Einzelfallhilfe junge Menschen bei der Umsetzung von alltagspraktischen Fähigkeiten, um gemeinsam mit ihnen den höchstmöglichen Grad an Autonomie zu erreichen.

Pädagogischer
Kampfsport
als Hilfsmittel

Almona ist in erster Linie ein sozialer Träger in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, sodass wir den pädagogischen Kampfsport ausschließlich zusammen mit unseren sozialpädagogischen Einzelfallhilfen anbieten. Der pädagogische Kampfsport kann immer nur bedarfsorientiert ein Teil der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe sein, um die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer ganzheitlichen Förderung zu unterstützen.