Wir bieten
sozialpädagogische
Beratungen für ganz Berlin an
Unsere sozialpädagogische Beratung
in Berlin in der ambulanten Jugendhilfe - Aufgaben
Unsere sozialpädagogischen Angebote in Berlin im Überblick
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe
Pädagogischer Kampfsport
Pädagogischer Kampfsport
Ambulante Jugendhilfe - Aufgaben:
Einzelfallhilfe nach § 30 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe
- Aufgaben und Ziele
Ambulante Jugendhilfe - Aufgaben:
Leistungen der Eingliederungshilfe
Ambulante Jugendhilfe - Aufgaben:
Pädagogischer Kampfsport als Hilfsmittel
Häufig gestellte Fragen
über Almona als sozialer Träger
für ambulanten Jugendhilfe in Berlin
Die unverbindliche, sozialpädagogische Beratung in Berlin im Vorfeld ist für uns bei Almona als sozialer Träger ein zentrales Element in der ambulanten Jugendhilfe mit entsprechenden Aufgaben, um unsere Zielgruppen über unsere sozialpädagogischen Hilfen in Berlin zu informieren. Dies erhöht die Chancen für eine spätere, positive Zusammenarbeit. Sie richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien, die sich in herausfordernden Lebenssituationen befinden. Hierbei bieten unsere Sozialarbeiter*innen aus Berlin eine einfühlsame, lösungsorientierte und ressourcenaktivierende, sozialpädagogische Beratung an, mit dem Ziel, gemeinsam mit den Beteiligten Perspektiven zu entwickeln, Konflikte zu klären und die Selbsthilfekompetenz zu stärken. Unsere sozialpädagogische Beratung in Berlin ist dabei stets individuell ausgerichtet und ein wichtiger Bestandteil, um unsere sozialpädagogischen Angebote im Rahmen der Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII, der sozialpädagogischen Familienhilfe – Aufgaben und Ziele nach §31 SGB VIII und Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII einzuleiten.
Für die sozialpädagogischen Hilfen bei Almona als sozialer Träger der ambulanten Jugendhilfe aus Berlin kann keine pauschale, zeitliche Dauer im Voraus der sozialpädagogischen Förderung benannt werden, da der Bewilligungszeitraum anhand des individuellen Bedarfs zusammen mit dem zuständigen Jugendamt in Berlin festgelegt wird. Unsere sozialpädagogischen Angebote im Rahmen der Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII, der sozialpädagogischen Familienhilfe – Aufgaben und Ziele nach §31 SGB VIII und der Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII dauern in der Regel mindestens drei Monate, sechs Monate oder ein Jahr. Nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums wird zusammen mit der Familie, dem jungen Menschen, dem Jugendamt und unserem/unserer Sozialarbeiter*in aus Berlin überprüft, inwieweit die sozialpädagogischen Ziele erreicht worden sind. Hierbei wird erneut der individuelle Bedarf evaluiert und inwiefern es sinnvoll ist, die sozialpädagogische Förderung zu verlängern. Dieser Prozess findet immer im Kontext der sozialpädagogischen Beratung in Berlin statt.
Almona bietet als sozialer Träger der ambulanten Jugendhilfe in Berlin ein individuelles Antiaggressionstraining im Rahmen des pädagogischen Kampfsports an. Dies eignet sich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Schwierigkeiten im Umgang mit Wut, Konflikten oder impulsivem Verhalten haben. Die ambulante Jugendhilfe mit ihren Aufgaben ist ein wichtiger Bereich, in dem wir das Training im Kontext unserer sozialpädagogischen Angebote einfließen lassen. Hierfür bietet sich gerade die Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII an, um in einer individuellen 1 zu 1 Betreuung der Jugendhilfe gewaltfreie Handlungsstrategien zu erarbeiten, das Selbstbewusstsein zu stärken und soziale Kompetenzen auszubauen. Dabei ist eine sozialpädagogische Beratung in Berlin durch unsere Sozialarbeiter*innen im Vorfeld und während dieser sozialpädagogischen Maßnahme unabdingbar, sodass entsprechende Ziele im Rahmen des Antiaggressionstrainings evaluiert werden können. Dieser Prozess wird im Kontext unserer sozialpädagogischen Hilfen in Berlin seitens unserer Sozialarbeiter*innen stetig begleitet.
Die sozialpädagogische Hilfe von Almona als sozialer Träger der ambulanten Jugendhilfe in Berlin liegt in diversen sozialpädagogischen Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen führen sollen. Hierbei arbeiten unsere Sozialarbeiter*innen aus Berlin ganzheitlich, sodass wir in unsere sozialpädagogischen Maßnahmen das familiäre sowie soziale Umfeld einbeziehen. Dies kann im Rahmen der Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII, der sozialpädagogischen Familienhilfe – Aufgaben und Ziele nach §31 SGB VIII und Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII umgesetzt werden. Dabei verfolgen unsere Sozialarbeiter*innen aus Berlin grundsätzlich das Ziel, die jungen Menschen in ihrer individuellen, positiven Entwicklung zu fördern und die Familien in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken. Demnach gehören zu den sozialpädagogischen Aufgaben unserer Sozialarbeiter*innen beispielsweise die sozialpädagogische Beratung in Berlin, Begleitung im Alltag, Kriseninterventionen und Hilfe zur Selbsthilfe. Letztendlich zählen wir in der ambulanten Jugendhilfe zu unseren Aufgaben eine langfristige Stabilisierung der jungen Menschen, die mit der Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben einhergeht.
Für Almona als sozialer Träger der ambulanten Jugendhilfe in Berlin ist es wichtig, dass die sozialpädagogischen Angebote wohnortnah sowie im sozialen Umfeld der jungen Menschen und Familien stattfinden können. Dies bedeutet nicht, dass die sozialpädagogischen Angebote ausschließlich sozialraumorientiert sein müssen. Jedoch ist es nützlich, dass soziale Netzwerke und Strukturen in der Wohnortnähe erschlossen werden, um sie praktikabel für den Alltag zu machen. Hierbei ist es sinnvoll eine sozialpädagogische Beratung in Berlin seitens unserer Sozialarbeiter*innen wahrzunehmen, um individuelle Ressourcen sichtbar zu machen und sie aktiv in die Sozialraumorientierung einzubeziehen. Des Weiteren ist die sozialpädagogische Beratung in Berlin wirksam, um sich einen Überblick über unsere sozialpädagogischen Angebote zu verschaffen, welche wir im Rahmen der Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII, der sozialpädagogischen Familienhilfe – Aufgaben und Ziele nach §31 SGB VIII und der Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII anbieten.
Almona bietet als sozialer Träger der ambulanten Jugendhilfe in Berlin eine sozialpädagogische Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfe – Leistungen gemäß §35a SGB VIII an. Unsere sozialpädagogische Unterstützung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischer Beeinträchtigung, zum Beispiel aus dem Autismus-Spektrum. Ziel der sozialpädagogischen Hilfe in Berlin ist es, den jungen Menschen mehr Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu gehört die sozialpädagogische Förderung im Rahmen von alltagspraktischen Fähigkeiten erlernen, Selbstvertrauen stärken und eine nachhaltige Integration ins soziale Umfeld zu begleiten. Hinzu kommt, dass wir bei Almona als sozialer Träger der ambulanten Jugendhilfe in Berlin über einen autismusspezifischen Förderungsschwerpunkt im Kontext der Eingliederungshilfe – Leistungen nach §35a SGB VIII verfügen, um dieser Zielgruppe eine adäquate, sozialpädagogische Förderung anzubieten. Wenn du mehr erfahren möchtest, dann kannst Du gerne eine sozialpädagogische Beratung durch unsere Sozialarbeiter*innen aus Berlin wahrnehmen.
Hierbei unterstützen wir Dich als sozialer Träger der ambulanten Jugendhilfe in Berlin, indem wir gemeinsam mit unserem/unserer Sozialarbeiter*in aus Berlin und zusammen mit Dir genau überlegen, in welchem Bereich Deine Interessen liegen könnten. Falls Dir erstmal keine eigenen Freizeitaktivitäten einfallen sollten, geben wir Dir gerne neue Impulse, sodass Du zusammen mit Deinem/Deiner Sozialarbeiter*in überprüfen kannst, inwieweit Dir die vorgeschlagenen Freizeitaktivitäten gefallen. Bis jetzt haben wir über kurz oder lang immer eine passende, sinnvolle Freizeitgestaltung zusammen mit den jungen Menschen und unseren Sozialarbeiter*innen finden können. Hierfür kannst Du im Vorfeld gerne eine unverbindliche, sozialpädagogische Beratung seitens unseres sozialen Trägers für ambulante Jugendhilfe in Berlin wahrnehmen. Des Weiteren gilt die sozialpädagogische Beratung in Berlin für unsere Angebote im Bereich der Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII, der sozialpädagogischen Familienhilfe – Aufgaben und Ziele nach §31 SGB VIII und der Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII.
In der ambulanten Jugendhilfe mit entsprechenden Aufgaben umfasst die sozialpädagogische Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII eine enge, vertrauensvolle Beziehungsarbeit zwischen unseren Sozialarbeiter*innen aus Berlin und den jungen Menschen. Dabei wird die sozialpädagogische Hilfe in Berlin individuell auf die Bedürfnisse sowie die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen zugeschnitten. Des Weiteren umfasst die sozialpädagogische Unterstützung durch Almona als sozialer Träger der ambulanten Jugendhilfe in Berlin eine ganzheitliche Förderung, die sich aus einer individuellen Stabilisierung, dem Erlernen von Alltagskompetenzen und einer sozialen Integration zusammensetzt. Hinzu kommt, dass wir zu unserer ambulanten Jugendhilfe – Aufgaben pädagogischen Kampfsport zählen, welchen wir bedarfsorientiert in unsere Einzelfallhilfen nach §30 SGB VIII einfließen lassen. Dieser kann sich beispielsweise aus einem persönlichen Antiaggressionstraining zusammensetzen. Bevor entsprechende Leistungen der ambulanten Jugendhilfe – Aufgaben bei uns als sozialer Träger wahrgenommen werden, sollte eine sozialpädagogische Beratung in Berlin im Vorfeld stattfinden.
Die sozialpädagogische Familienhilfe – Aufgaben und Ziele nach §31 SGB VIII umfasst bei Almona in Berlin eine sozialpädagogische Förderung in den vielfältigen Lebensbereichen der Familien. Die sozialpädagogische Förderung soll zum einen zu einer Stabilisierung in herausfordernden Lebenssituationen beitragen und zum anderen die Erziehungskompetenzen der Eltern/Erziehungsberechtigten stärken. Eine weitere sozialpädagogische Unterstützung kann aus der Begleitung in der Alltagsbewältigung, der Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien und der Wiederherstellung des familiären Zusammenhalts bestehen. Hierbei arbeiten unsere Sozialarbeiter*innen aus Berlin systemisch sowie nachhaltig, indem sie sämtliche Familienmitglieder in den Veränderungsprozess einbeziehen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Im Kontext der sozialpädagogischen Familienhilfe – Aufgaben und Ziele nach §31 SGB VIII ist die fortlaufende, sozialpädagogische Beratung in Berlin ebenfalls fester Bestandteil, um gemeinsam mit den Familien individuelle Lösungswege zu entwickeln und nachhaltige Veränderungen zu bewirken.
Für Almona als sozialer Träger aus Berlin ist es besonders wichtig, dass der junge Mensch oder die Familie sich mit ihrem/ihrer zuständigen Sozialarbeiter*in aus Berlin wohl fühlt, sodass eine vertrauensvolle, professionelle Arbeitsbeziehung etabliert werden kann. Deswegen bieten wir im Vorfeld eine sozialpädagogische Beratung in Berlin an, in der sich sämtliche Beteiligten kennenlernen können, bevor eine sozialpädagogische Hilfe installiert wird. Das vorläufige, unverbindliche Kennenlerngespräch im Rahmen einer sozialpädagogischen Beratung in Berlin gilt für sämtliche unserer sozialpädagogischen Angebote. Diese bestehen aus der Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII, der sozialpädagogischen Familienhilfe – Aufgaben und Ziele nach §31 SGB VIII und den Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII.